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Art. 29 · Ausnützungsverschiebungen

BZO Oberrieden · S. 10 · Original-PDF

1Bei Arealen unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Ausnützungsver­ schiebungen im Ausmass von fünf Ausnützungsprozenten zulässig. 3.2 Abgestufte Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.