Art. 20 · Dachform und Materialien
BZO Oberrieden · S. 7 · Original-PDF
1Form und Material des Dachs haben sich gut in die Umgebung einzufü gen. *
2Für Attikageschosse gilt zudem Art. 32 BZO. *
3Dachaufbauten, wie beispielsweise Lukarnen, Schleppgauben und Och senaugen, sowie Dacheinschnitte dürfen zusammen nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein. Vorbehalten bleibt Art. 32 Abs.
4BZO. Bei zwei Dachgeschossen sind Dachaufbauten nur im ersten Dach geschoss zulässig. *
4Im zweiten Dachgeschoss sind in der Dachfläche liegende Fenster nur ver einzelt und je in der Grösse von max. 0.3 m² Glasfläche zulässig. 7 7.1-1 Gemeinde Oberrieden
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