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Art. 2 · Massgebende Pläne

BZO Oberrieden · S. 2 · Original-PDF

1Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnung innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5000 massgebend. Die genauen Zonen­ grenzen, die Wald- und Gewässerabstandslinien sowie die Aussichtsschutz­ pläne sind, soweit erforderlich, in Ergänzungsplänen im Massstab 1:500/1:1000 dargestellt.

2Die rechtsverbindlichen Pläne liegen bei der Abteilung Hochbau auf. *

3Die Inventare des Natur- und Heimatschutzes, der archäologische Zonen­ plan des Kantons und der Altlastenkataster (Verdachtsflächen) können bei der Abteilung Hochbau eingesehen werden. *

4Nach Vorliegen des Zonenplanes nach den Bestimmungen der Kantonalen Mehranforderungen (KMAF) sind der digitalisierte Zonenplan und die im Da­ tensatz der AV erfassten Grenzen massgebend. *

2Vorschriften für die Bauzonen 2.1 Kernzonen KA und KB

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.