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Art. 45 · Waldabstandslinie für bewohnte Gebäudeteile
BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 19 · Original-PDF
1Die Waldabstandslinie für bewohnte Gebäudeteile regelt den Abstand gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ 400.100).
2Bewohnte Gebäudeteile können bis an die Waldabstandslinie für bewohnte Gebäudeteile gestellt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.