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Art. 44 · Waldabstandslinie für unbewohnte Gebäudeteile
BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 19 · Original-PDF
1Die Waldabstandslinie für unbewohnte Gebäudeteile regelt den Abstand gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ 400.100).
2Unbewohnte Gebäudeteile können bis an die Waldabstandslinie für unbewohnte Gebäudeteile gestellt werden. Waldabstandslinie für bewohnte Gebäudeteile
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.