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Art. 17 · Gebäude-, Gesamthöhe

BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 9 · Original-PDF

Gebäude-, Gesamthöhe

1Die erlaubte Gebäude- und Gesamthöhe wird durch die Zonenordnung festgelegt.

2Die Gebäudehöhe wird gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ 400.100) berechnet.

3Die Gesamthöhe wird gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB berechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.