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Art. 94 · 3. Verfahren

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 38 · Original-PDF

1Das Baugesuch ist auf dem amtlichen Formular mit folgenden Beilagen der Gemeindeverwaltung einzureichen :

a)aktueller Grundbuchauszug und Nachweis der Bauberechtigung, allfälliger

a)Baugesuch Nachweis von Benützungsrechten z. B. Zufahrtsrecht,

b)ein vom Geometer nachgeführter und unterzeichneter Katasterplan mit eingetragenen Massen des Baukörpers samt Grenz- und Gebäudeabständen mit mindestens einem Höhenfixpunkt,

c)Grundrisspläne aller Geschosse mit Eintrag der Zweckbestimmung der einzelnen Räume sowie allen zur Prüfung des Projektes notwendigen Masse und Angaben,

d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1 : 1OO mit bestehenden und neuen Terrainlinien, den massgebenden Gebäude- und Firsthöhen sowie den weiteren notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Höhekoten am Bau,

e)Kanalisations-/Erschliessungs- und Umgebungspläne mit Angabe der Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder sowie den Erholungsflächen und 39 Kinderspielplätzen,

f)detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer, soweit eine solche erforder- '1 lich ist und Berechnung des kubischen lnhalts. Die Berechnung der Flächenmasse und der Kubatur muss in separaten Unterlagen übersichtlich dargestellt sein,

g)schriftliches Einverständnis des Nachbarn bei Nebenbauten an der Grenze,

h)die notwendigen Angaben gemäss der Lärmschutz- und Luftreinhalteverordnung,

i)besondere Gesuchunterlagen für kantonale und eidgenössische Amtsstellen.

2Bei Um-, An- und Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrechende gelb darzustellen.

3Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen, namentlich ein geologisches oder statisches Gutachten, Verkehrsgutachten, Schattenwurfdarstellungen, Angaben über Anschlusspartien benachbarter Fassaden, sowie ein Modell verlangen, wenn dies für die Beurteilung des Baugesuches notwendig erscheint. a Das Baugesuch und die Beilagen sind vom Bauherrn, vom Grundeigentümer und vom Planverfasser zu unterzeichnen. Die Planunterlagen sind gefalzt auf das Format 44 einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.