Art. 36 · Strassennetz
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 14 · Original-PDF
1Der Gemeinderat führt die Aufsicht über das öffentliche Strassennetz und die zum öffentlichen Gebrauch bestimmten übrigen Strassen und Wege. 1. Strassennetz
2Für die Strassenbreiten gelten die folgenden Richtwerte: -Sammelstrassen 5.40-6m Fahrbahnbreite
–Erschliessungsstrassen: 4.00 m Fahrbahnbreite
–Zufahrtsstrasse mindestens: 3.50 m Fahrbahnbreite
3Für die Erschliessung einzelner Wohnbauten kann der Gemeinderat geringere Ausbaubreiten f estlegen. a Der Gemeinderat bestimmt im Projektierungsverfahren die Notwendigkeit von Trottoirflächen und deren Breite.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.