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Art. 24 · Reklamen, Schaukästen, Automaten
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 11 · Original-PDF
5. Reklamen, Schaukästen, Automaten Reklameanlagen wie Verkaufstafeln, Schilder, Leuchtreklamen sowie Schaukästen und Verkaufsautomaten sind nur zu gestatten, wenn sie das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild und die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen nach kantonalem Recht. 12
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.