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Art. 21 · Erhöhte Anforderungen

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 10 · Original-PDF

2. Erhöhte Anforderungen

1An die Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie deren Umgebung werden erhöhte Anforderungen gestellt:

a)in den Dorfzonen und den unmittelbar an die Dorfzone angrenzenden Bauten

b)an exponierten Hanglagen. F 'l| 11

c)im Sichtbereich von künstlerisch und geschichtlich wertvollen Stätten, Bauten und Anlagen sowie in besonders schönen Landschaften, namentlich beim Ortsteil Wil und Kloster.

d)bei Bauten, die das Strassen-, Platz- oder Landschaftsbild wesentlich beein- -l f Iussen.

2Der Gemeinderat entscheidet bei Bauten und Anlagen gemäss Abs, 1, unter Beizug eines Bauberaters oder einer Fachkommission, über allfällige Auflagen -t

3Gestützt auf das kantonale lnventar über geschützte oder schützenswerte Bauten und Bauteile (KIGBO) erlässt der Gemeinderat für die im Zonenplan eingetragenen Kulturobjekte auf dem Verfügungswege die erforderlichen Schutzmassnahmen; er hört zuvor den Eigentümer und nötigenfalls die kantonale Denkmalpflege an.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.