← BZO Muotathal · Inhaltsverzeichnis

Art. 19 · Baureife

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 10 · Original-PDF

7. Baureife

1Bauten und Anlagen dürfen nur auf baureifen Grundstücken errichtet werden; 5 53 PBG,

2Ein Grundstück ist baureif, wenn es für die betreffende Nutzung genügend zugänglich ist und die erforderlichen Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich ist; 5 37 Abs. 1 PBG,

3Genügende Zugänglichkeit setzt eine rechtlich gesicherte und technische hinreichende Zufahrt, ausnahmsweise einen blossen Zugang, voraus. Technisch hinreichend ist eine Zuf ahrt, wenn sie verkehrssicher und so beschaffen ist, dass sie der zu erwartenden Beanspruchung durch Benützer und durch öffentliche Dienste gewachsen is! 5 37 Abs. 3 PBG. a Wer private Feinerschliessungsanlagen beansprucht, hat die Benützungsrechte durch Grundbuchauszug nachzuweisen, B. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.