← BZO Muotathal · Inhaltsverzeichnis

Art. 15 · Beiträge an Verkehrsanlagen

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 9 · Original-PDF

3. Beiträge an Verkehrsanlagen

1Die Kosten für die Erstellung oder den Ausbau von Groberschliessungsstrassen werden durch einen Beitrag der Gemeinde und Beiträge der Grundeigentümer, denen ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst, finanziert.

2Der Kostenanteil der Gemeinde bestimmt sich nach dem Nutzen für den Gemeingebrauch und wird im Erschliessungsplan festgelegt; 5 44 Abs, 2 PBG.

3Die Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer bestimmen sich nach Massgabe der ihnen erwachsenden Sondervorteile und unter Berücksichtigung allfälliger Nachteile. Der Anteil jedes Grundeigentümers wird in einem Beitragsplan festgesetzt, Die Verteilungsgrundsätze und das Verfahren der Festsetzung und des Bezugs der Beiträge bestimmen sich nach kantonalem Recht; PBG g 44 ff und zugehöriger Verordnung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.