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Art. 98 · Vorentscheide
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 44 · Original-PDF
lZur Abklärung wichtiger Baufragen kann dem Gemeinderat das Gesuch um einen Vorentscheid unterbreitet werden. 2Der Vorentscheid ist hinsichtlich der behandelten Frage in gleicher Weise verbindlich, gültig und anfechtbar wie eine Baubewilligung. 3FUr Dritte erlangt der Vorentscheid nur Verbindlichkeit, wenn das ordentliche Baubewilligungsverfahien nach Art. 87 tf BauR durchgeführt worden ist, was der Gesuchsteller ausdrücklich verlangen muss. Bauausführunq
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.