Art. 68 · Wohnzonen
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 30 · Original-PDF
lDie Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Nicht störende Betriebe sind zugelassen. 2Terrassenhäuser sind nicht zulässig. 3ln den Wohnzonen W2 sind neben Ein- und Zweifamilienhäusern auch Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser zulässig. 4Die Wohnzone W3 ist für Mehrfamilienhäuser bestimmt. 5Die verdichtete Bauweise ist in den Wohnzonen zugelassen. 6Bei Schaffung von neuem Wohnraum von mehr als 200 m' anrechenbarer Geschossfläche durch Neu-, Um-, AuS-, Auf-, An- und Wiederaufbauten muSS mindestens die Hälfte der anrechenbaren Bruttogeschossfläche für Wohnungen mit mindestens 1 00 m2 anrechenbarer Bruttogeschossfläche verwendet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.