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Art. 5 · Planungsmittel und Planungspflicht

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 7 · Original-PDF

Planungsmiftel und Planungspflicht l Planungsmittel sind:

a)Richtpläne

b)Baureglement (BauR)

c)Zonenpläne

d)Schutzverordnung

e)ErschliessungsPläne

0Gestaltungspläne

g)Planungszonen 2Die Gemeinde erfüllt ihre Planungspflicht durch den Erlass von Zonen- und Erschliessungsplänen (Nutzungspläne) mit den zugehörigen Vorschriften. 3sie kann auch Richtpläne, Gestaltungspläne und Planungszonen erlassen. 4Der Gemeinderat orientiert die Bevölkerung periodisch über den Stand der Planung. Richtpläne

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.