Art. 36 · Strassennetz
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 17 · Original-PDF
l Strassen und andere Verkehrswege werden entsprechend den Verkehrsbedürfnissen erstellt und unterhalten. 2Erschliessungsstrassen, mit Ausnahme derjenigen innerhalb des Siedlungsgebietes Stoos, sollen in der Regel eine Fahrbahnbreite von 4,5 m und eine Trottoirbreite von 1,5 m aufweisen. Höhere Anforderungen können bei entsprechend höherer Verkehrsbelastung, tiefere bei besonders schwierigen topografischen Verhältnissen und/oder geri nger Verkeh rsbelastu ng gestellt werden. 3Fur Wohnstrassen und verkehrsberuhigte Strassen kann der Gemeinderat auf Antrag von Anstössern besondere Anordnungen treffen. Wegleitend für deren Ausbau sind die einschlägigen Normen der Vereinigung Schweizer Strassenfachleute (VSS). 4Als Strassenniveaulinie gilt die Achse der betroffenen Strasse, gemessen ab Oberkante Belag. SDie Ausbaubreite der Erschliessungsstrassen im Siedlungsgebiet Stoos wird vom Gemeinderat von Fall zu Fall aufgrund der Verkehrsbedürfnisse festgelegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.