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Art. 3 · b) sachlich

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 6 · Original-PDF

l Bau- und Zonenvorschriften finden Anwendung auf die Errichtung und Anderung von Bauten und Anlagen. 2Eine Anderung liegt namentlich dann vor, wenn Bauten und Anlagen äusserlich umgestaltet, erweitert, erheblich umgebaut oder einer neuen, baupolizeilich bedeutsamen Zweckbestimm u ng zugefüh rt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.