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Art. 1 · Zweck

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 6 · Original-PDF

Das Baureglement (BauR) und die übrigen Planungsmittel bezwecken:

a)eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und schützenswürdiger Gebiete;

b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde;

c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes;

d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen;

e)die Erhöhung der Wohnqualität;

f)die Förderung des Tourismus. Geltunqsbereich Arl.2

a)örtlich Das Baureglement und die Planungsmittel gelten für das ganze Gebiet der Gemeinde Morschach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.