Art. 8 · Gestaltungsplan
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 6 · Original-PDF
1Der Gemeinderat kann auf Antrag sämtlicher Grundeigentümer für eine zusammenhängende Baulandfläche von mindestens 3'000 m2, in der Kernzone von mindestens 1'500 m2 einen Gestaltungsplan erlassen.
2Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete muss ein Gestaltungsplan vorgelegt werden. Wird die minimale Fläche gemäss Abs. 1 erreicht, so können innerhalb eines bezeichneten Gestaltungsplan-Pflichtgebietes auch mehrere Gestaltungspläne vorgelegt werden, sofern eine zweckmässige Abgrenzung vorgenommen wird und die verbleibende Bauzonenfläche die Minimalfläche gemäss Abs. 1 erfüllt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.