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Art. 71 · b) Auflage und Publikation

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 28 · Original-PDF

1Der Gemeinderat legt das Baugesuch während 20 Tagen öffentlich auf. Er gibt die Auflage im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise bekannt.

2Auf den Zeitpunkt der Publikation des Baugesuches hin ist ein Baugespann zu erstellen, das die künftige Gestalt und räumliche Ausdehnung der Baute oder Anlage insbesondere der Gebäude- und Firsthöhen aufzeigt.

3Das Baugespann muss bis zur rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches stehen gelassen werden. Wenn es der Stand des Verfahrens erlaubt, kann der Gemeinderat eine vorzeitige Beseitigung gestatten.

4Nach der rechtskräftigen Erledigung ist das Baugespann innerhalb von 20 Tagen zu entfernen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.