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Art. 52 · Übriges Gemeindegebiet
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 19 · Original-PDF
1Jene Gebiete, die keiner Zone zugewiesen werden, bilden das übrige Gemeindegebiet. Sie sind der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet.
2Die Bewilligung von Bauten und Anlagen richtet sich nach den Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts.
3Bauten und Anlagen bedürfen einer kantonalen Raumplanungsbewilligung. Der Gemeinderat beurteilt die Bauvorhaben auf die Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften.
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d)Überlagernde Festlegungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.