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Art. 37 · Firsthöhe
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 13 · Original-PDF
1Als Firsthöhe gilt das Mass vom ausgemittelten gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum höchsten Punkt des Daches. Bei Terrain tiefer als 450.25 M.ü.M. gilt die Kote von 450.25 M.ü.M. als bestehendes Terrain. Die Firsthöhe muss beim Baugespann angezeigt werden.
2Bei in der Höhe gestaffelten Bauten wird die Firsthöhe jedes Baukörpers gesondert bestimmt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.