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Art. 3 · b) Sachlich
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 5 · Original-PDF
1Bau- und Zonenvorschriften finden Anwendung auf die Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen.
2Eine Änderung liegt namentlich dann vor, wenn Bauten und Anlagen äusserlich umgestaltet, erweitert, erheblich umgebaut oder einer neuen Zweckbestimmung zugeführt werden.
3Sind kantonale Behörden für eine Bewilligung zuständig, richtet sich die Anwendung nach dem übergeordneten Recht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.