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Art. 27 · Benennung von Strassen und Plätzen
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 11 · Original-PDF
Benennung von Strassen und Plätzen Die Benennung von Strassen und Plätzen sowie Nummerierung der Gebäude ist Sache des Gemeinderates.
F.
Bauweise, Stellung und Dimensionen der Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.