Art. 32 · Bewilligungs- und Schadenersatzpflicht
BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 33 · Original-PDF
32 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl 2Der Gemeinderat trifft Schutzmassnahmen. Er kann Schutzverfügungen erlassen.
3Der Gemeinderat kann für den Erhalt und die Erneuerung der in Abs.1 genannten Objekte Beiträge ausrichten. Er schliesst zu diesem Zweck Verträge ab.
Art. 57bis Wildwechsel
Innerhalb des Wildtierkorridors SZ 6 von überregionaler Bedeutung sind Vernetzungselemente zu sichern. Wegleitend hierfür sind die Vorschläge des von Kanton und Gemeinde beigezogenen Fachberaters. Die Vernetzungselemente sind vertraglich zu sichern.
Art. 58 Ökologischer Ausgleich
1Der Gemeinderat sorgt mit Bewirtschaftungs-, Pflege-, Gestaltungsund Bepflanzungsmassnahmen sowie anderen Schutzmassnahmen für die Anlegung, den Erhalt und die Erneuerung ökologischer Ausgleichsflächen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebietes.
2Als ökologische Ausgleichsflächen gelten Landschaftselemente und Lebensräume mit naturnaher und standortgemässer Vegetation wie beispielsweise Bachläufe, Kleingewässer, Uferbestockungen, Waldränder, Hecken, Natursteinmauern, Feldgehölze, Feldobstbäume, Alleen, extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen und Weiden sowie andere seltene oder bedrohte Lebensgemeinschaften.
Art. 59 Abgeltungen und Bewirtschaftungsbeiträge
Die Gemeinde richtet nach den Grundsätzen des kantonalen Rechts für geschützte Naturobjekte und Massnahmen des ökologischen Ausgleichs Abgeltungen und Bewirtschaftungsbeiträge aus. Für die übrigen Objekte sind fakultative Beiträge möglich (Art. 57 Abs. 3).
2. BAULICHER DENKMALSCHUTZ
Art. 60 Geschützte Bauten und Objekte
Die im Anhang aufgeführten schützenswerten Bauten und Objekte sind dem Schutzzweck entsprechend zu unterhalten und dürfen weder beeinträchtigt noch beseitigt werden. Der Gemeinderat bestimmt in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege die konkreten Schutzmassnahmen durch Vereinbarung oder durch Verfügung sowie durch den Erlass von Auflagen in Baubewilligungsverfahren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.