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Art. 31d

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 11 · Original-PDF

1Es sind je nach Eignung des Baugrundstücks maximal 3 Vollgeschosse zulässig. Eine Erhöhung auf maximal 4 Vollgeschosse kann unter Beachtung der Voraussetzungen gemäss Art. 31f bewilligt werden. Zusätzlich ist ein Dachgeschoss mit den Maximalmassen nach Baureglement gestattet. Kernzone 1 Arth: Besondere Bestimmungen

2Die Dächer sind bezüglich Form, Bedachungsart, Material und Farbgebung dem Quartierbild anzupassen. Dachaufbauten sind auf maximal ein Drittel der Fassadenlänge beschränkt. Dacheinschnitte sind nur gegenüber der strassenabgewandten Seite und maximal ein Drittel der Fassadenlänge gestattet.

3Bei Bauten innerhalb der Kernzone 1 Arth mit gegenüberliegenden Nebenfassaden ohne Fenster für Wohn- und Arbeitsräume kann der Grenzabstand bis auf 2 m reduziert werden. Eine Ausnahmebewilligung nach § 73 PBG ist nicht erforderlich.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.