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Art. 31b

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 10 · Original-PDF

1Die Kernzone 1 Arth (K1) bezweckt den Erhalt sowie die Pflege und Weiterentwicklung des Dorfkerns Arth mit seinen ortsbildprägenden Strukturen, Bauten und Ensembles. Die Kernzone 1 Arth ist für Wohnbauten, touristische sowie kulturelle Bauten und Anlagen, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe und Verwaltungsbauten bestimmt. Kernzonen 1 und

2Arth: Allgemeine Bestimmungen

2Die Kernzone 2 Arth (K2) bezweckt funktional und baulich die Erweiterung des Dorfkerns von Arth. Die Bauten sind so zu gestalten, dass sich ein städtebaulich guter Übergang zur Kernzone 1 Arth ergibt. Die Kernzone 2 Arth ist für Wohnbauten, touristische sowie kulturelle Bauten und Anlagen, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe und Verwaltungsbauten bestimmt.

3Neu- und Umbauten haben in den Kernzonen 1 und 2 Arth erhöhten gestalterischen Anforderungen zu genügen. Sie sind bezüglich Grösse, Anordnung und Stellung, Fassadengestaltung, Form, Farbwahl, Materialien und Umgebungsgestaltung gut ins Quartier- und Strassenbild einzufügen.

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4Die Bewilligungsbehörde kann Fachpersonen für die Beurteilung und Begleitung beiziehen und Gutachten einholen, wenn ein Bauvorhaben das erfordert.

5Im Kernzonenplan Arth 1:1000 sind ergänzend zum Zonenplan weitere Inhalte festgesetzt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.