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Art. 25

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 7 · Original-PDF

1Gegenüber fliessenden und offenen Gewässern ist ein Abstand von 5 m ab Fassade einzuhalten. Über die Fassade vorspringende Gebäudeteile von maximal 1.50 m Ausladung sind im Abstandsbereich zulässig. Gewässerabstand

2Der Abstand wird von der oberen Böschungskante aus gemessen.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.