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Art. 16 · Bauarbeiten
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 5 · Original-PDF
1Bauarbeiten sind ohne übermässige Einwirkungen von Lärm, Staub und lästigen Gerüchen auszuführen. Bei Unumgänglichkeiten von solchen Einwirkungen kann der Gemeinderat zeitliche Bauarbeitsbeschränkungen anordnen.
2Die Bauherrschaft hat die zum Schutze der Anwohner und Strassenbenützer erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. D. Verkehrssicherheit
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.