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Art. 10 · Raumgrösse

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 4 · Original-PDF

Bei Neubauten müssen Wohn- und Schlafräume eine Bodenfläche von mindestens zehn Quadratmeter und eine lichte Höhe von wenigstens 2.30 m aufweisen. Bei nicht waagrechter Decke ist das Mindestmass der Raumhöhe über mindestens 6 m2 der Bodenfläche einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.