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Art. 11 · Erholungsflächen, Kinderspielplätze
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 8 · Original-PDF
1Beim Neubau von Wohnhäusern mit fünf und mehr Familienwohnungen oder bei entsprechenden Zweckänderungen von Bauten sind gut besonnte Erholungsflächen abseits vom Verkehr anzulegen und dauernd zu diesem Zweck zu erhalten. 2Erholungsflächen sind grundsätzlich als zusammenhängende Grünflächen mit Spielund Sitzgelegenheiten und entsprechender Bepflanzung auszugestalten. 3ihre Fläche hat wenigstens 10 % der anrechenbaren Geschossfläche der Familienwohnungen zu entsprechen. Seite 3 Gemeinde Alpthal BAUREGLEMENT
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.