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Art. 1 · Zweck

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 6 · Original-PDF

Das Baureglement bezweckt: a) die geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde, b) die zweckmässige Nutzung des Bodens, c) die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes, d) sowie die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.