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Art. 3.2.2 · Untergeschossausbau
BZO Kilchberg · S. 11 · Original-PDF
3.2.2 Untergeschossausbau
1Der Ausbau des Untergeschosses für den dauernden Aufenthalt von Menschen ist möglich, wenn das Untergeschoss aufgrund des Verlaufs des bestehenden Terrains natürlich anfällt und für die Belichtung der Räume keine Terrainveränderungen erforderlich werden.
2Veränderungen des Terrains sind nur vor Haus- und Kellerzugängen sowie Ein- und Ausfahrten zu Einzel-, Doppel- oder Sammelgaragen gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.