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Art. 3.1.9 · Dorfkernmodell

BZO Kilchberg · S. 11 · Original-PDF

3.1.9 Dorfkernmodell Die Bauherrschaft hat für die Beurteilung von Neubauten und eingreifenden Umbauten ein Modell zumindest im Massstab 1:500 abzuliefern. Nach Abschluss des Bauvorhabens lässt die Gemeinde auf Kosten der Gesuchstellerin einen Modelleinsatz der gesamten baulichen Anlage herstellen und in das Dorfkernmodell (Mst. 1:500) der Gemeinde einsetzen. Der Modelleinsatz geht in das Eigentum der Politischen Gemeinde Kilchberg über. 3.1.10 Strassenabstand für besondere Gebäude Besondere Gebäude dürfen unter Vorbehalt der Verkehrssicherheit bis an die Strassengrenze gestellt werden, wenn damit eine besonders gute Gesamtwirkung erzielt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.