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Art. 3.1.6 · Umgebungsgestaltung
BZO Kilchberg · S. 10 · Original-PDF
3.1.6 Umgebungsgestaltung
1Bei der Gestaltung des Umschwungs sind ortstypische Vorgärten, Bepflanzung, Bäume, Brunnen und dergleichen weitmöglichst zu erhalten.
2Es dürfen nur Einzäunungen und Einfriedungen erstellt werden, die sich gut einordnen.
3Reklamen, die nicht mit der gewerblichen Nutzung auf dem betreffenden Grundstück in Zusammenhang stehen, sind nicht gestattet.
4Reklameanlagen sind unaufdringlich zu gestalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.