← BZO Kilchberg · Inhaltsverzeichnis
Art. 3.1.3 · Dachform, Dacheindeckung
BZO Kilchberg · S. 9 · Original-PDF
3.1.3 Dachform, Dacheindeckung
1Auf Hauptgebäuden sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung zulässig.
2Für Teile von Hauptgebäuden, welche als Anbauten in Erscheinung treten, sowie für besondere Gebäude sind auch andere Dachformen möglich.
3Die Eindeckung der Dächer muss sich in Zusammenhang mit den vorhandenen Dachbildern besonders gut einordnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.