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Art. 12.6 · Freilegung des anrechenbaren Untergeschosses
BZO Kilchberg · S. 17 · Original-PDF
12.6 Freilegung des anrechenbaren Untergeschosses Über dem gestalteten Terrain darf gesamthaft maximal 50% der Aussenwandflächen des anrechenbaren Untergeschosses sichtbar sein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.