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Art. 12.5 · Terrainveränderungen

BZO Kilchberg · S. 17 · Original-PDF

12.5 Terrainveränderungen

1Das gewachsene Terrain darf in den Bauzonen, ausser bei den in den Kernzonenplänen blau bezeichneten Gebäuden, um höchstens 1.50 m abgegraben oder aufgeschüttet werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge sowie Ein- und Ausfahrten zu Einzel-, Doppel- oder Sammelgaragen.

2Bei Hanglagen, deren Neigung das in Kilchberg vorhandene ortsübliche Mass wesentlich übersteigt, sind Abgrabungen bis höchstens 2.0 m gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.