Art. 12.1 · Bauzonen
BZO Kilchberg · S. 16 · Original-PDF
12.1 Nutzungsverlagerungen
1In aneinander angrenzenden Grundstücken, welche in derselben Bauzone liegen, sind Nutzungsverlagerungen im Ausmass von höchstens einem Zehntel der zulässigen Baumasse des begünstigten Grundstückes zulässig. Ebenso sind Nutzungsverlagerungen im Umfang von höchstens einem Zehntel über Strassen, Wege und Plätze hinweg zwischen direkt gegenüberliegenden Grundstücken möglich, sofern sie in derselben Bauzone liegen.
2Innerhalb der einzelnen Industriezonen IA, IB und IC sind Nutzungsverlagerungen im Ausmass von höchstens einem Zehntel auch zwischen nicht aneinander angrenzenden und nicht direkt gegenüberliegenden Grundstücken derselben Bauzone gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.