Art. 6 · Richtpläne
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 5 · Original-PDF
a)Inhalt 1) Sie zeigen die anzustrebende Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Versorgung sowie weiteren Bereichen auf. Sie können Angaben über wirtschaftliche und soziale Auswirkungen und über ihre Durchführung in technischer, finanzieller und zeitlicher Hinsicht enthalten. 2) Kommunale Richtpläne berücksichtigen die übergeordneten Planungen und jene der Nachbargemeinden.
b)Verfahren 1) Die Richtplanentwürfe sind während 30 Tagen öffentlich aufzulegen, bevor der Gemeinderat darüber beschliesst. 2) Während der Auflagefrist kann sich jedermann dazu schriftlich beim Gemeinderat äussern. Der Gemeinderat hat zu den Einwendungen Stellung zu nehmen. 3) Bei erheblich geänderten Verhältnissen oder neuen Aufgaben sind die Richtpläne anzupassen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.