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Art. 37 · Gewerbezonen

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 13 · Original-PDF

1) Die Gewerbezone ist für Gewerbe- und mässig störende Industriebetriebe bestimmt.

2) Gewerbebauten sind gegenüber angrenzenden Zonen durch geeignete Gestaltungen oder Anpflanzungen abzuschirmen.

3) Betriebsbedingte Wohnungen sind gestattet. Der Ausbau von bestehenden Wohnungen ist zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.