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Art. 31 · Gebäudelänge
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 11 · Original-PDF
(siehe Abb. 4) 1) Als Gebäudelänge gilt das Mass der längsten Fassade.
2) Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur Hauptfassade.
11 3) Die zonengemässe Gebäudelänge gilt auch für zusammengebaute Gebäude. Nebenbauten werden zur Hälfte angerechnet.
G. Ausnahmen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.