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Art. 12 · Hausantennen

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 7 · Original-PDF

1) Die Errichtung von neuen und die Erweiterung von bestehenden Aussenantennen ist nicht gestattet, sofern andere technische Einrichtungen gleichwertige Empfangsmöglichkeiten gewährleisten oder ein Anschluss an Gemeinschaftsanlagen zumutbar ist.

2) Parabolantennen können gestattet werden, wenn das Orts- oder Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

C. Umgebung, Spielplätze und Abstellflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.