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Art. 47 · Baugesuch

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 15 · Original-PDF

1 Das Baugesuch ist bei der Bauverwaltung einzureichen. 2 Der Gemeinderat erlässt Formulare, aus denen hervorgeht, welche Gesuchsunterlagen beizubringen sind. 3 Baugesuch und drei Plansätze sind, vorbehältlich der Vorschriften über die Bevollmächtigung, von Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser zu unterzeichnen. 4 In besonderen Fällen können weitere Unterlagen (wie Gutachten, Modelle oder Projektstudien) verlangt oder die Durchführung eines Wettbewerbes empfohlen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.