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Art. 26 · Grünzone (Gr)

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 10 · Original-PDF

1 Die Grünzone dient der Erhaltung und Förderung natürlicher Freiräume und Grünflächen. 2 Die bisherige Nutzung ist gewährleistet; eine Überführung in naturnahe Lebensräume ist anzustreben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.