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Art. 23c · Hafenzone Spreitenbach (HZS)
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 9 · Original-PDF
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1 Die Hafenzone Spreitenbach ist der Wasserfläche überlagert. 2 In der Hafenzone Spreitenbach sind Bauten und Anlagen für die Stationierung von Booten
gestattet. Auf dem offenen Zürichsee (Parzelle Nr. 1115) sind lediglich Anlagen für die Boots
stationierung zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.