Art. 16 · Kernzone 1 (K1)
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 7 · Original-PDF
1 Der alte Dorfteil ist in seiner städtebaulichen Ausprägung geschützt. Umbau und Renovation sind die Regel; Neubauten sind statthaft, wenn sie das Ortsbild unter Berücksichtigung der historischen Vorgaben wahren (Art. 30). 2 Die Steildachformen sind zu wahren. 3 Die Erdgeschosse sind kleinbetrieblicher, vorab publikumsintensiver Nutzung vorbehalten. 4 Es gelten folgende Nutzungsmasse (Art. 9 ff.):
a)BGZ 4, ausnahmsweise BGZ 3, in Übereinstimmung mit der ortsbaulichen Gesamtwirkung und
Umgebung;
b)WAZ 1 (BGZ 3) bzw. 1.5 (BGZ 4).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.