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Art. 35 · Geschützte Einzelobjekte
BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 11 · Original-PDF
1Die im Anhang B aufgeführten Bauten sind dem Schutzzweck entsprechend zu Schützensunterhalten und dürfen weder beeinträchtigt noch beseitigt werden. werte Bauten
2Der Gemeinderat bestimmt zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege konkrete Schutzmassnahmen durch Vereinbarung oder Verfügung im Baubewilligungsverfahren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.