Art. 33 · Gestaltungsplan
BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 10 · Original-PDF
1Soweit nicht gestützt auf dieses Reglement oder den Zonenplan eine Gestaltungsplanpflicht besteht, können in allen Bauzonen Gestaltungspläne erlassen werden, wenn die Anforderungen nach § 24 PBG erfüllt werden. Voraussetzungen
2Je nach dem Masse, in dem Vorteile im Sinne von§ 24 Abs. 3 PBG verbindlich geregelt sind, kann der Gemeinderat namentlich folgende Ausnahmen von den Zonenvorschriften bewilligen:
a)Erhöhung der Geschossflächenziffer
b)Vergrösserung der Gebäude- und Firsthöhen
c)Vergrösserung der Gebäudelänge
d)Reduktion der internen Grenz- und Gebäudeabstände Abweichungen von der Grundordnung
3Rechtskräftige Gestaltungspläne sind im Grundbuch anzumerken. Grundbuchanmerkung 11 VI. Weitere Bestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.