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Art. 3 · Schutz des Orts- und Landschaftsbildes

BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 2 · Original-PDF

1Bauten und Anlagen haben sich in das Landschafts-, Orts-, Quartier- und StrasEinordnung senbild einzufügen. 3

2Bauten sind mit Satteldächern zu versehen. Die Neigung der Dachflächen muss im Bereich von 25° bis 35° a.T. liegen. Eingeschossige An- und Kleinbauten dürfen auch einseitige Schrägdächer mit einer Neigung zwischen 15° bis 30° a.T. aufweisen. Bei eingeschossigen An- und Kleinbauten sind auch Flachdächer zulässig. Dachgestaltung

3Als Dachdeckungsmaterial sind dunkel engobierte Dachziegel, dunkler Faserzement-Dachschiefer oder dunkle Faserzement- Dachplatten zugelassen. Dacheindeckung

4Die aussen sichtbaren Fassaden der Obergeschosse sind in der Regel mindestens teilweise in Holzbauweise zu realisieren oder mit Holz zu verschalen. Der Witterung stark ausgesetzte Fassadenteile können anstelle von Holz mit dunkelfarbigen flachen Eternitplatten oder ähnlichen Materialien verkleidet werden. Fassadengestaltung

5Mit Ausnahme von Dachvorsprüngen sind über die Fassade vorspringende Balkone auf zwei Fassadenseiten und Erker o.ä. auf einen Drittel der jeweiligen Fassadenlänge beschränkt. Vorspringende Gebäudeteile

6Das gestaltete Terrain darf, senkrecht in der Mitte der Fassade der einzelnen Bauten gemessen, höchstens 2.00 m über oder unter dem gewachsenen Terrain liegen. Die Böschungsneigung darf in der Regel nicht steiler als 2:3 sein. Stützmauern sind nur in begründeten Fällen gestattet. Umgebungsgestaltung B. Konstruktions- und Hygienevorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.